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Bei einer KFZ-Versicherung kommt es aber nicht nur auf den günstigsten Preis an, du solltest auch auf die jeweils in den Tarifen enthaltenen Leistungen achten!
Eine Autoversicherung beinhaltet immer eine KFZ-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung) sowie je nach Bedarf und Wunsch eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung.


















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FAQ
Häufig gestellte Fragen und Informationen zur KFZ-Versicherung
Das Auto ist und bleibt des Deutschen liebstes Kind. Es ist sowohl aus dem Privat- und Freizeitbereich als auch aus dem Berufsleben nicht mehr wegzudenken.
Im Gegensatz zur Privathaftpflicht-Versicherung ist die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben und zwar für alle Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa usw.)
Wenn du gegen diese Verpflichtung verstößt, machst du dich strafbar.
Der Abschluss einer Fahrzeug- oder Insassenunfallversicherung ist dagegen freiwillig.
Die Kfz-Versicherung bietet mit ihren vier Zweigen
- KFZ-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung)
- Insassenunfall-Versicherung
- Auto-Schutzbrief
den notwendigen Versicherungsschutz für alle Risiken im Rahmen des Kraftfahrzeugverkehrs.
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Die Mindesthöhe der Haftpflicht-Deckungssummen ist gesetzlich festgelegt (= gesetzliche Mindestdeckung):
7.5 Mio. EUR für Personenschäden;
1.22 Mio. EUR für Sachschäden;
50.000 EUR für Vermögensschäden;
Diese gesetzlichen Deckungssummen müssen mindestens gewählt werden.
Da diese jedoch bei größeren Schäden, z.B. wenn mehrere Personen bei einem Unfall verletzt werden. evtl. nicht ausreichen können, empfiehlt sich die Wahl höherer Summen wie z.B. eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro.
Bei guten KFZ-Versicherungsangeboten ist diese Summe heute schon Standard.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung befriedigt begründete Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt unbegründete Ansprüche ab.
Sie übernimmt dazu:
Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht)
Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen. Die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung leistet für berechtigte Ansprüche Dritter für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden nach einem Unfall.
Hierzu zählen u.a.:
- Arztkosten
- Rentenzahlung oder Unterhalt im Todesfall für die Hinterbliebenen
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Abschleppkosten
- Reparaturkosten
- Nutzungsausfall
- Gutachterkosten
- Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder Mietwagen
- Ausgleich für Wertminderungen
Teilkasko
Bei der Teilkasko-Versicherung sind Schäden an deinem eigenen Fahrzeug versichert.
Zu den versicherten Schäden zählen:
- Brand oder Explosion deines KFZ
- Diebstahl des Fahrzeugs oder Fahrzeugteile (auch versuchter Diebstahl)
- Glasbruch (z.B. Frontscheibe oder Scheinwerfer)
- Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Haarwild-Unfälle (z.B. Hase, Reh, Wildschwein)
- Kabelschäden (z.B. Marderschaden)
- Brand und Verschmoren der Verkabelung durch Kurzschluss
Vollkasko
Bei der Vollkaskoversicherung wird darüber hinaus Versicherungsschutz geboten für:
- Eigenverursachte Schäden an deinem Fahrzeug
- Schäden an deinem Fahrzeug nach einer Fahrerflucht des Verursachers
- Schäden an deinem Fahrzeug, die durch mutwillige Handlungen fremder Personen verursacht werden (Vandalismus)
- Schäden durch Tiere die nicht über die Teilkasko versichert sind.
Hinweis:
Auch eine Vollkasko-Versicherung zahlt nicht in jedem Fall.
So können u.a. Schäden, welche grob fahrlässig verursacht werden oder unter Alkoholeinfluss am Steuer verursacht werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Die Insassenunfall-Versicherung bietet dir als Fahrer und den Insassen deines KFZ- Versicherungsschutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Beladen und Entladen sowie dem Abstellen deines KFZ oder Anhängers.
Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind ebenfalls mitversichert.
Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob eigenes Verschulden zu dem Unfall geführt hat oder nicht.
Üblicherweise werden Leistungen für den Invaliditäts- oder Todesfall vereinbart.
Den Auto-Schutzbrief kannst du als Zusatzversicherung zur deiner KFZ-Versicherung abschließen. Er kostet in der Regel nur einen geringen Mehrbeitrag.
Der Auto-Schutzbrief gibt dir Unterstützung und Hilfestellung bei Unfällen, Pannen und im Krankheitsfalle sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland.
Für Notfälle bei Fahrten mit deinem KFZ bietet der Auto-Schutzbrief Service- und Kostenersatz u.a. für folgende Fälle:
- Pannen und Unfallhilfe
- Abschleppen des Kfz
- Bergung nach einer Panne / Unfall
- Arzneimittelversand
- Kinderrückholung
- Krankenrücktransport
- Reiserückrufservice
- Hilfe im Todesfall
- Vermittlung ärztlicher Betreuung in Ausland
- Übernachtungskosten bei Panne / Unfall
- Mietwagen bei Panne / Unfall
- Ersatzteilversand
Kein Versicherungsschutz besteht in der Regel:
- für Schäden, die du vorsätzlich herbeiführst oder wenn du Unfallflucht begehst
- wenn du dein Fahrzeug unangemeldet benutzt
- wenn du dein Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendest
- wenn du deine Beiträge nicht fristgerecht bezahlt hast
- wenn du Unfälle unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss verursachst
- wenn du wissentlich ein verkehrsuntüchtiges KFZ benützt
- wenn du im Schadenfall bewusst falsche Angaben machst
- wenn du das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendest
Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurden, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.
Du hast mehrere Möglichkeiten zur Beendigung deiner bestehenden KFZ-Versicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Üblicherweise ist Vertragsende der 31.12. eines Jahres, so dass für die Kündigung der 30.11. als Stichtag gilt. Bis zu diesem Datum muss der Versicherer deine Kündigung erhalten haben.
Hinweis: Achtung! Einige Versicherer haben auch abweichende Versicherungsjahre und somit abweichende Stichtage für eine Kündigung.
Außerordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht dein Versicherer auf Grund einer Tarifänderung oder Umstufung in der Typklasse oder Regionalklasse die Beiträge für deine Auto-Versicherung so kannst du innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Du kannst deine KFZ-Versicherung auch nach einem Schaden kündigen. Hat dein Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von dir als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Deine Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Mitteilung über die Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen.
Fahrzeugwechsel:
Bei einem Fahrzeugwechsel kannst du immer eine neue günstige KFZ-Versicherung bei einem anderen Versicherer suchen und abschließen. Die KFZ-Versicherung deines alten Fahrzeugs wird nicht automatisch auf dein neues Auto übertragen.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deines aktuellen Versicherers findest du die Möglichkeiten wie dein Versicherer eine Kündigung akzeptiert.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum oder der Poststempel, sondern der Eingangsstempel der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).
Bevor du deinen bestehenden Versicherungsschutz kündigst, solltest du bereits ein Angebot oder eine Antragsannahme eines neuen Versicherers vorliegen haben.
In der KFZ-Haftpflicht solltest du nicht die gesetzliche Mindestdeckungssumme abschließen, sondern eine höhere Deckungssumme bevorzugen.
In der Fahrzeugversicherung (Kasko) bieten dir die Versicherer mehrere Alternativen für eine beitragssenkende Selbstbeteiligung an.
Die gängigsten Selbstbeteiligungs-Varianten sind:
In der Teilkasko-Versicherung (TK):
- ohne Selbstbeteiligung
- 150,00 EUR Selbstbeteiligung
In der Vollkasko-Versicherung (VK):
- 300,00 EUR in der VK und 150,00 EUR in der TK
- 300,00 EUR in der VK und ohne SB in der TK
- 500,00 EUR in der VK und 150,00 EUR in der TK
- 500,00 EUR in der VK und ohne SB in der TK
Bei Fahrzeugen mit Sonderausstattung bzw. hochwertigen Audio- oder Lautsprecheranlagen sind diese bei Abschluss anzugeben und oftmals nur gegen entsprechenden Mehrbeitrag mitversichert.
Tipp:
Achte bei beiden Kasko-Leistungen (Teilkasko und Vollkasko) darauf, dass sowohl Marderbisse samt Folgeschäden sowie Unfälle mit sämtlichen Tieren und nicht nur ausschließlich Haarwild im Vertrag eingeschlossen sind.
Eine ganze Reihe von Versicherungsgesellschaften bieten dir im Rahmen ihrer Tarife als Zusatz-Schutz einen Rabattretter an.
Hiermit kannst du dich ab einer bestimmten erreichten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), welche allerdings je nach Anbieter unterschiedlich ausfällt, gegen eine Rückstufung im Schadensfall absichern. Je nach Tarif hast du dann eine definierte Anzahl an Schäden pro Jahr frei, bei denen keine Rückstufung erfolgt und du trotzdem im nächsten Jahr in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wirst.
Bei der Ermittlung der Beitragshöhe für deine persönlichen KFZ-Versicherung spielen eine ganze Reihe von Kriterien eine nicht unwesentliche Rolle.
Typklasse
Zum einen gibt es die sogenannten harten Faktoren wie z.B. die individuelle Typklasse deines Fahrzeugs. Die Typklassen werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht. Jede Typklasse steht für das Schadenrisiko eines jeden Fahrzeuges und gibt somit eine Auskunft darüber, wie viele Schäden und Unfälle ein bestimmter Fahrzeugtyp hat.
Es gilt, je weniger Schäden ein Fahrzeugtyp hat, desto niedriger die Typklasse und geringer die Versicherungsprämie.
Regionalklasse
Darüber hinaus werden die Zulassungsbezirke in Deutschland in Regionalklassen eingeteilt.
Die Regionalklasse drückt ähnlich wie die Typklasse das Schadenpotential in einer bestimmten Region aus.
Schadenfreiheitsklasse
Mit den wichtigsten Einfluss auf den von dir zu zahlenden Versicherungsbeitrag hat deine persönliche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) oder Schadenfreiheitsrabatt.
Dieser drückt aus, wie lange schon unfallfrei gefahren wurde, also wie viele schadenfreie Jahre. Je länger du unfallfrei fährst, umso höher ist deine Schadenfreiheitsklasse und umso niedriger fällt deine Versicherungsprämie aus.
Schadenfreiheitsklassen gibt es in der KFZ-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko-Versicherung.
In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen, da die dort versicherten Schäden üblicherweise nicht durch angepasstes Fahrverhalten beeinflusst werden können.
Selbstbeteiligung
In der Teilkasko – und Vollkasko-Versicherung kannst du wählen, ob du bei einem Schaden einen Teil davon selbst tragen möchtest.
Je niedriger du die Selbstbeteiligung auswählst, umso höher wird deine Versicherungsprämie ausfallen.
Fahrleistung
Das Risiko einen Schaden oder Unfall zu verursachen ist umso größer, je mehr du dein Fahrzeug im Jahr benutzt.
Dem entsprechend fällt auch deine Versicherungsprämie höher aus je mehr Kilometer du dein Fahrzeug pro Jahr bewegst.
Tipp:
Bitte gib immer deine tatsächliche km-Leistung an, um Vertragsstrafen zu vermeiden!
Fahrzeugnutzer
Je mehr Fahrer es bei deinem Auto gibt, umso größer ist auch das Risiko, das dein Fahrzeug einen Schaden oder einen Unfall erleidet.
Entscheidend ist auch das Alter der jeweiligen Fahrer.
Je mehr Personen mit deinem Auto fahren und je jünger diese Personen sind, umso teurer ist auch deine Versicherungsprämie.
Abstellplatz deines Fahrzeugs nachts
Auch wo du dein KFZ nachts abstellst hat einen Einfluss auf die Höhe deine Versicherungsprämie.
Steht dein KFZ nachts in einer abgeschlossenen Garage ist dies günstiger, als wenn du dein Auto nachts einfach am Straßenrand abstellst.
Rabattmöglichkeiten:
Gerade in der KFZ-Versicherung sind der “Rabattitis” kaum keine Grenzen gesetzt.
Folgende Rabattmöglichkeiten haben sich in den vergangenen Jahren bei den meisten Versicherern durchgesetzt:
- Garagenrabatt
- Wenigfahrerrabatt
- Einzelfahrertarif
- Partnertarif
Darüber hinaus gibt es bei vielen Versicherern noch weitere Tarifnachlässe wie z.B.
- Berufsgruppenrabatt
- Behindertenrabatt
- Kombinationsrabatt
- Treue-Rabatt
- Öko- und Umweltrabatt
- Erfahrungsrabatt
Tipp:
Wenn du bereits ein relativ hohen Schadenfreiheitsrabatt erworben hast, solltest du den Abschluss einer Vollkasko- statt Teilkaskoversicherung in Erwägung ziehen, da dies oftmals günstiger oder nur unwesentlich teurer ist. Hierbei spielt natürlich auch der Wert deines zu versichernden KFZ eine entscheidende Rolle.
Solltest du dir nicht sicher sein ob du die Auflagen eines Rabatteinschlusses erfüllen kannst, ist von diesem abzuraten. Verstöße können mit Strafzahlungen in doppelter Jahresprämie bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes geahndet werden.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), früher auch Deckungskarte genannt, wird dir je nach Versicherungsgesellschaft entweder sofort oder innerhalb von 24 Stunden nach Antragseingang übermittelt. Sie hat üblicherweise eine Gültigkeit von 12 Monaten Wenn Du lediglich die Versicherung wechselst, erfolgt die eVB-Übermittlung direkt an die KFZ-Zulassungsstelle.
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) kannst du gegenüber der KFZ-Zulassungsstelle nachweisen, dass dein anzumeldendes Fahrzeug über einen KFZ-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer deine Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung deines Fahrzeugs.
Bitte sichere bei einem Unfall immer zuerst die Unfallstelle ab und leiste Verletzten Erste Hilfe.
Informiere möglichst die Polizei und lasse den Unfall aufnehmen. Lediglich kleinere Unfallschäden (sog. Bagatellschäden), müssen nicht von der Polizei aufgenommen werden, sondern hier sind deine eigenen Aussagen gegenüber der Versicherungsgesellschaft ausreichend für eine Regulierung.
Mache möglichst viele Fotos aus unterschiedlichen Blickwinkeln von den beteiligten Fahrzeugen und den Schäden.
Fülle gemeinsam mit deinem Unfallgegner ein Unfallprotokoll aus.
Wenn du einen Schaden erleidest, hast du einige besondere Pflichten.
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich dem Versicherer (schriftlich) anzuzeigen.
Als Versicherungsnehmer bist du verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann.
Der Unfallhergang ist ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer bist du sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Rechtsstreit so ist die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen.
Sollte dir dein Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht geben können oder wollen, so kannst du dich rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens an den Zentralruf der Autoversicherer unter folgender Telefonnummer wenden: 0800–250 260 0
Wenn Du bereits über einen Vorversicherungsvertrag in der KFZ-Versicherung mit einem Schadenfreiheitsrabatt verfügst, so wirst du bei einem neuen Abschluss gemäß den vom Vorversicherer bestätigten SF-Rabatt eingestuft.
Deine aktuelle SF-Einstufung findest du entweder in deiner Versicherungspolice oder deiner letzten Beitragsrechnung für dein Fahrzeug.
Wenn du Fahranfänger bist oder das erste Mal eine Kfz-Versicherung auf deinen Namen abschließt, wirst du in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse SF 0 eingestuft. Besitzt du deine Fahrerlaubnis seit mindestens drei Jahren, kannst du auch direkt in die SF-Klasse ½ eingestuft werden.
Schließt du zum ersten Mal eine Vollkasko-Versicherung ab, erfolgt die Einstufung analog deiner SF-Klasse in der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Wenn Du dich für einen Tarif mit Werkstattbindung entscheidest, musst du im Kasko-Schadensfall eine bestimmte vom Versicherer ausgewählte Partnerwerkstätte in deiner Nähe für die Reparatur deines Autos aufsuchen.
Achtung!
Bitte beachte, dass deine Versicherungsgesellschaft die Leistungen kürzen kann, wenn du dein Fahrzeug nicht in eine vorgegebene Partnerwerkstätte bringst, sondern die Reparatur bei einer anderen Werkstatt in Auftrag gibst.
Trotz der Prämienersparnis kann eine Werkstattbindung auch Probleme mit sich bringen.
Speziell bei Neu- oder Leasingfahrzeugen. Mancher Autohersteller verwehren Kulanzleistungen, wenn im Schadensfall keine Vertragswerkstatt aufgesucht wird.
In der Regel bieten dir die KFZ-Versicherer für die Versicherung deines Zweitwagens besondere, vergünstigte Konditionen an, sofern du bereits beim selben Versicherer dein Erstfahrzeug versichert hast und mit diesen bereits mehrere Jahre unfallfrei gefahren bist. Leider sind diese Sonderregelungen nicht einheitlich und können von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen.
Manche Kfz-Versicherer bieten dir auch dann Sonderkonditionen für deinen Zweitwagen an, wenn dein Erstfahrzeug bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert ist.
Eine Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten ist nur in der KFZ-Haftpflichtversicherung oder in der Vollkasko-Versicherung möglich.
Nach Beendigung eines Versicherungsvertrages ist eine Rabattübertragung nur noch innerhalb von 6 Monaten möglich.
Übertragen wird „nur“ die SF-Klasse, nicht die jeweiligen Prozente. Diese können bei einem anderen Versicherer unterschiedlich ausfallen.
Folgende Möglichkeiten der Rabattübertragung gibt es:
- Übertragung der SF-Klasse innerhalb der Familie an Kinder, Geschwister, Eltern, Enkel, Ehepartner
- Übertragen der Prozente auf einen Zweitwagen
- Übertragung bei einem Versicherungswechsel
Eine Rabattübertragung erfolgt immer mittels eines besonderen Übertragungs-Formulars (TB28).
Bitte beachte:
Es kann nur ein Schadenfreiheitsrabatt in der Höhe übertragen werden, wie ihn der Rabattempfänger selbst hätte erfahren können, wenn er seit Beginn seines Führerscheinbesitzes ein eigenes Auto ohne Schaden gefahren wäre.
Wenn Sohn oder Tochter ihren Führerschein bereits mit 17 Jahren machen und dann 1 Jahr lang am begleiteten Fahren teilnehmen, wird dies von einigen Versichern positiv honoriert. Die Versicherungsprämie für das vorhandene Eltern-Fahrzeug wird trotz des erhöhten Risikos für den jungen Mitfahrer in der Regel nur gering höher.
Wenn du umziehst, musst du deiner KFZ-Versicherung die neue Anschrift umgehend mitteilen. Deine Kfz-Versicherung wird dann neu berechnet. Außerdem musst du dein Auto bei der zuständigen Zulassungsstelle ummelden.
Für die Ummeldung solltest du folgende Unterlagen mitnehmen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kennzeichen
- Eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (ehem. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
Dein „altes“ KFZ-Kennzeichen darfst du, wenn du möchtest weiter benutzen. Das Kennzeichen gilt mittlerweile bundesweit.
Alle gemachten Angaben und Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert worden. Die Assekuranz-Consult AC Versicherungsmakler GmbH übernimmt jedoch keine Garantie und Haftung für die jederzeitige Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten.